AGB Jet On Travel „Vermittlung“

Die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen gelten für Reisen bzw. sonstige Leistungen (insbesondere Flüge) von Jet On Travel, Inhaberin Ruth Kuhn, Grolmanstr. 22, 10623 Berlin, welche Jet On Travel lediglich als Vermittler anbietet. Die nachstehenden Bedingungen finden daher ausschließlich auf das Verhältnis zwischen dem Kunden und Jet On Travel als Vermittler Anwendung.  

1.         Vertragsschluss

1.1.     Mit der Buchungsanfrage beauftragt der Kunde Jet On Travel, eine Reise oder sonstige Leistung, die von einem Veranstalter / dritten Anbieter (Drittanbieter) erbracht wird, zu vermitteln (Vermittlungsauftrag). Der Kunde kann den Vermittlungsauftrag schriftlich, per Telefax, per E-Mail, telefonisch oder persönlich im Reisebüro vornehmen. Der Vermittlungsauftrag stellt zugleich das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages mit dem Drittanbieter dar.

1.2.     Jet On Travel nimmt den Vermittlungsauftrag des Kunden in Textform, schriftlich oder (fern-) mündlich an. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags durch Jet On Travel kommt zwischen Jet On Travel und dem Kunden der Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.

1.3.     Ist die vom Kunden angefragte Reiseleistung verfügbar und nimmt der Drittanbieter das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages an, kommt zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter der Hauptvertrag zustande. Der Drittanbieter nimmt das Buchungsangebot des Kunden durch Übermittlung einer schriftlichen oder der Textform entsprechenden Buchungsbestätigung an. Die Leistungen selbst und sowie der Vertragsinhalt richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Zu beachten sind hier insbesondere auch die Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen des Drittanbieters.

2.         Vertragspflichten von Jet On Travel

2.1.     Die vertragliche Verpflichtung von Jet On Travel beschränkt sich auf

            1.         die Vermittlung der angebotenen und vorhandenen Reisen oder Leistungen

            2.        die Abwicklung der Buchung sowie Übergabe der Reiseunterlagen, sofern       diese nicht direkt durch den Drittanbieter an Kunden übermittelt werden

            3.         die Auswahlberatung des Kunden

2.2.     Die Durchführung der Reisen oder Erbringung der Leistungen selbst zählt nicht zu   den Vertragspflichten von Jet On Travel.

2.3.     Bei der Information des Kunden haftet Jet On Travel lediglich für die ordnungsgemäße Auswahl der Quelle sowie die richtige Weitergabe der erlangten Informationen.

2.4.     Jet On Travel ist zur Ermittlung des preisgünstigsten Anbieters nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Kunden verpflichtet.

2.5.     Jet On Travel ist verpflichtet, die dem Kunden übermittelten Reiseunterlagen des Drittanbieters wie Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Versicherungsscheine etc. auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchungsanfrage, zu überprüfen. Die gleiche Pflicht trifft auch den Kunden. Etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten hat der Kunde Jet On Travel unverzüglich mitzuteilen. Abweichungen von der Buchungsanfrage aufgrund direkter Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter kann Jet On Travel jedoch nicht prüfen.

2.6.     Im Falle von Mängelanzeigen und der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Drittanbieter beschränkt sich die Verpflichtung von Jet On Travel grundsätzlich auf die Mitteilung des Namens und der Adresse des Drittanbieters, sofern mit diesem nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde.

3.         Haftung von Jet On Travel  

3.1.      Die vertragliche Haftung von Jet On Travel als Reisevermittler ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,  

1.     soweit ein Schaden des Reisenden von Jet On Travel weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder  

2. soweit ein Schaden nicht auf der Verletzung von vertragswesentlichen       Hauptpflichten (Kardinalpflichten) von Jet On Travel beruht. Eine solche       vertragswesentliche Pflicht liegt immer dann vor, wenn deren Erreichung die       ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.  

3.2.      Diese Haftungshöchststumme gilt jeweils je Reisendem und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben davon unberührt.  

3.3.     Als Reisevermittler haftet Jet On Travel nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschließlich die jeweiligen Drittanbieter verantwortlich.

3.4      Jet On Travel übernimmt auch für Leistungsänderungen des Drittanbieters nach Abschluss des Hauptvertrages keine Haftung.

4.         Serviceentgelt / Stornierung der Reise

4.1.     Die akzeptierte Zahlungsmethode (z.B. Lastschrift, Kreditkarte, Zahlung auf Rechnung) ist in der jeweiligen Buchungsbestätigung aufgeführt und kann variieren. Bitte beachten Sie die Angaben des Drittanbieters zur Zahlung. Dort ist ersichtlich, ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich ist und wann diese fällig ist.  

4.2.     Der Kunde erteilt Jet On Travel die Ermächtigung, den für die Drittleistung fälligen Zahlungsbetrag über die angegebene Bank- oder Kreditkartenverbindung einzuziehen, sofern Jet On Travel das Inkasso für den Drittanbieter übernimmt.

4.3.     Jet On Travel kann für die Vermittlung des Hauptvertrages und die damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen ein Serviceentgelt erheben. Die Höhe des Serviceentgelts abhängig von der gebuchten Reiseleistung. Bei Stornierung des Hauptvertrages wird das Serviceentgelt nicht erstattet, es sei denn die Stornierung beruht auf einem Verschulden von Jet On Travel.

4.4.     Sofern der Drittanbieter Jet On Travel mit dem Inkasso der Stornokosten beauftragt hat, kann Jet On Travel vom Kunden im Falle der Stornierung einer Reiseleistung die bei der Buchung mitgeteilten Stornokosten verlangen.

4.5.     Soweit Jet On Travel Entgelte für Reisen oder Rücktritte oder pauschale Entschädigungen für den Kunden an Leistungsträger oder Reiseveranstalter zahlt, steht Jet On Travel ein Aufwendungsersatzanspruch gegen den Kunden zu.

5.         Reiseversicherungen

Jet On Travel empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

6.         Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Jet On Travel, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt Jet On Travel dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Jet On Travel weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Kunden darüber informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Jet On Travel den Kunden über den Wechsel informieren. Jet On Travel wird unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

Die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist, finden Sie hier:

http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

7.         Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

7.1.     Jet On Travel informiert den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Diese Hinweise richten sich an Kunden mit deutscher Staatsangehörigkeit, wobei die Informationen jedoch nicht zur vertraglichen Leistungspflicht von Jet On Travel gehören. Angehörige anderer Staaten erhalten beim zuständigen Konsulat Auskunft.

7.2.     Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Jet On Travel nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

7.3.     Sofern der Kunde Jet On Travel mit der Besorgung notwendiger Visa beauftragt hat, haftet Jet On Travel nicht für deren rechtzeitige Erteilung bzw. Zugang, es sei denn, dass Jet On Travel eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Jet On Travel kann die Erstattung der im Zusammenhang mit der Dokumentenbeschaffung entstandenen Aufwendungen verlangen. Der Kunde wird über die voraussichtlichen Kosten bei Auftragserteilung informiert.

8.         Verjährung

8.1.     Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Jet On Travel oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Jet On Travel oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.2.     Davon abweichend verjähren Ansprüche aus unerlaubter Handlung in drei Jahren.

8.3.     Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.